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  • 03.11.2009 | Endodontie

    Wie erfolgt die Abrechnung der mesialen und distalen Entfernung der Wurzelreste von Zahn 36?

    Frage: „Bei einer gesetzlich versicherten Patientin wurde alio loco der Zahn 36 entfernt. Der behandelnde Zahnarzt hat dabei sowohl die mesiale als auch die distale Wurzel abgebrochen und diese Wurzelreste im Knochen belassen. Dies, obwohl zudem klar war, dass später ein Implantat gesetzt werden sollte. Etwa drei Monate post extractionem wurde die Patientin bei mir vorstellig. Im Rahmen meiner Beratung entschied sie sich für die Variante der weniger invasiven Entfernung der Wurzelreste mittels „Knochendeckelmethode“. Hierzu wurde eine vollständig private Behandlung vereinbart.  

     

    Der operative Ablauf gestaltete sich wie folgt:  

     

    1. Leitungsanästhesie, zusätzlich Infiltrationsanästhesie buccal
    2. Bildung eines Muco-Periost-Lappens
    3. Anlegen und Herausarbeiten von zwei getrennten Knochendeckeln bei lateralem Zugang, je für die mesiale und die distale Wurzel des 36
    4. Osteotomie und Entfernung der beiden Wurzelreste durch das jeweilige Knochenfenster
    5. Defektauffüllung mit einem Knochenersatzmaterial (KEM), Reposition der zwei Knochendeckel
    6. Vertikale Augmentation der cranialen Restalveole mit KEM (auch hier fand sich ein Zahnfragment)
    7. Abdeckung des Augmentationsgebietes mit einer resorbierbaren Membran
    8. Speicheldichter Wundverschluss mittels mehrerer Nähte
    9. Verlaufskontrolle der Wundheilung sowie Entfernung der Fäden

     

    Wie sollte die Abrechnung der geschilderten Behandlung erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung, dass zu jedem Wurzelrest ein eigener Zugang mittels Knochendeckel erfolgte?“