Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.10.2008 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Anwendung von Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien: Klarstellungen von KZBV und Kassen

    Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben jetzt weitere Erläuterungen zur Anwendung der Festzuschuss- und Zahnersatz-Richtlinien sowie weiterer bundesmantelvertraglicher Regelungen erarbeitet und bekannt gegeben. Wir informieren Sie in diesem Beitrag über die Ergebnisse.  

    Ansetzbarkeit von Befund Nr. 6.5 bei der Erweiterung einer Prothese mit einer gebogenen Retention

    Von einigen Kassen wurde regelmäßig die Ansetzbarkeit des Befundes 6.5 bei der Erweiterung einer Prothese mit einer gebogenen Retention bestritten oder der Nachweis einer „Lötung“ verlangt. Dies entsprach nicht der Beschlusslage der ClearingsteIle, wonach die Erweiterung einer Prothese um eine gebogene Retention ohne Lötung eine Maßnahme nach Befund Nr. 6.4 (Maßnahmen im Kunststoffbereich), die Erweiterung einer Prothese um eine gebogene Retention mit Lötung dagegen eine Maßnahme nach Befund Nr. 6.5 (Maßnahmen im gegossenen Metallbereich) darstellt.  

     

    Die Vertragspartner sahen keinen weiteren Regelungsbedarf, weil Retentionen regelmäßig bei der Erweiterung von Modellgussprothesen notwendig sind und daher Metallverbindungen anfallen. Die Befestigung gebogener Retentionen im Basiskunststoff erfolgt hingegen nur im Ausnahmefall.  

     

    Wird Befund-Nr. 6.5 durch den Zahnarzt angesetzt, so handelt es sich um eine Erweiterung, bei der die Retention mit der metallischen Prothesenbasis verbunden wird (zum Beispiel Lötung). Der weitergehende „Nachweis“ einer Lötung ist nicht erforderlich, da die Metallverbindung bereits durch die Abrechnung der Befund-Nr. 6.5 dokumentiert wird.