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  • 01.09.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Die Festzuschüsse – aktueller Stand

    Anfang August veröffentlichte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf ihrer Internetseite (www.kzbv.de) die vierte Ergänzungslieferung zum Festzuschuss-Ordner „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“. Dabei wurden auch die kürzlich verabschiedeten Ausfüllhinweise zum geänderten Heil- und Kostenplan aufgenommen (siehe dazu auch „Abrechnung aktuell“ Nr. 8/2005, S. 1 ff.). Um Ihnen die Mühe abzunehmen, sich über die Änderungen und Ergänzungen durch Vergleich mit der bisherigen Fassung informieren zu müssen, listen wir nachfolgend die für Sie wichtigsten Neuerungen auf und kommentieren sie.  

    Hinweise zum neuen Heil- und Kostenplan (HKP)

    Eine besonders wichtige Neuerung bezieht sich auf den Lückenschluss. Dieser ist im Befundfeld mit dem bekannten Kürzel „) (“ einzutragen und hat zur Folge, dass ein Zahn entsprechend seiner topografischen Lage eingestuft wird. Ist beispielsweise im Oberkiefer der erste Molar durch Mesialwanderung an die Stelle des zweiten Prämolaren gewandert, so gilt er als solcher. Eine Brücke zum Ersatz beider rechter oberer Prämolaren wird dann so behandelt, als hätte sie den Eckzahn und den zweiten Prämolaren als Pfeiler – mit der Konsequenz, dass die vestibuläre Verblendung am Zahn 6 nun eine Regelversorgung darstellt.  

     

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    Bedeutender als das Kürzel „ew“ für einen erneuerungsbedürftigen Prothesenzahn ist die vereinbarte Abkürzung „ur“ für „unzureichende Retention“. Hierzu wird ausdrücklich festgestellt, dass damit zum einen bei der Anfertigung eines herausnehmbaren Zahnersatzes diejenigen Zähne zu kennzeichnen sind, deren natürliche Zahnkronen keine ausreichende Retention für ein geplantes Halteelement aufweisen. Zum anderen sind bei einer Brückenversorgung die Zähne zu kennzeichnen, die aus statischen und funktionellen Gründen als zusätzliche Pfeiler einbezogen werden sollen.