01.09.2007 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Fälle aus der Festzuschuss-Hotline: Erneuerungen oder Wiederherstellungen von Teleskoparbeiten
Die Hotline der KZVen wird häufig bei Erneuerungen oder Wiederherstellungsmaßnahmen von Teleskoparbeiten in Anspruch genommen. Hier gibt es insbesondere Unsicherheiten im Bezug auf die Befundzuordnung und die Einstufung zur Regel- oder gleichartigen Versorgung.
Wann liegt eine Regel-, wann eine andersartige Versorgung vor?
Erneuerungen und Wiederherstellungsmaßnahmen in Verbindung mit Teleskop- und Konuskronen zählen zur Regelversorgung, wenn eine Beschreibung nach den Befunden
- 3.2 a) beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe,
- 3.2 b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe,
- 3.2 c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eineTeleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihen, je Eckzahn,
zutrifft, oder das Vorliegen des Befundes
- 4.6 Restzahnbestand bis zu drei Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn.
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