05.01.2011 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Neue Festzuschuss-Beträge beim Zahnersatz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Höhe der auf die Regelversorgung beim Zahnersatz entfallenden Beträge im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2011 ausgestellt werden. Über die Höhe der Festzuschuss-Beträge informiert die Klappkarte „Abrechnungshilfe“ der KZBV. Sie kann im Online-Service in der Rubrik „Arbeitshilfen“ aufgerufen werden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141269