27.06.2008 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Neue Festzuschuss-Beträge seit dem 1. Juli 2008
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat eine Erhöhung der auf die Regelversorgung entfallenden Festzuschuss-Beträge beschlossen, nachdem nun auch die Beträge für die zahntechnischen Leistungen durch das zuständige Bundesschiedsamt für das Jahr 2008 festgesetzt wurden. Die neuen Beträge gelten seit dem 1. Juli 2008.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat eine aktuelle Abrechnungshilfe für Festzuschüsse und eine Ergänzungslieferung zum Festzuschuss-Kompendium ausgeliefert. Entsprechend gibt es auch für das Jahr 2008 einige wichtige Anpassungen, die in erster Linie die Erweiterung der Indikationen für Teleskopkronen und die Versorgung von Freiendsituationen betreffen. Diese Anpassungen sind – ebenso wie die jährliche Angleichung der Festzuschuss-Beträge – in die aktuelle Ergänzungslieferung eingearbeitet.
Zudem wurde eine neue Vollversion 2.0 der Digitalen Planungshilfe zum Festzuschuss-System (DPF) auf CD-ROM herausgegeben. Sie beinhaltet die aktuellen Festzuschuss-Beträge seit dem 1. Juli 2008 sowie Korrekturen bei der Planung von Teleskop- und Implantatversorgungen.
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