01.08.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Neuer Heil- und Kostenplan: Tipps zum Ausfüllen und offene Fragen
Mit der Einführung des Festzuschuss-Systems beim Zahnersatz musste auch der Heil- und Kostenplan (HKP) für die Bezuschussung durch die Krankenkasse und die Abrechnung durch die Zahnarztpraxis angepasst werden. Da sich die KZBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen nicht einigen konnten, hat das Bundesschiedsamt als neutrale Schlichtungsinstanz über die Gestaltung des HKP entschieden.
Der HKP wurde um den Teil 2 erweitert, der bei gleich- und andersartigen Versorgungen auszufüllen ist. Hierüber haben wir bereits im Juli-Heft berichtet. Zudem haben wir Sie über die neuen Befundkürzel „ew“ und „ur“ sowie über die Vereinbarung zur Rechnungstellung und Abrechnung der Festzuschüsse informiert. In diesem Beitrag geben wir Ihnen nun einige Tipps zum Ausfüllen und gehen auf noch bestehende Unklarheiten ein.
Das neue Formular unterscheidet sich nun von dem alten dadurch, dass der Patient immer unterschreiben muss, dass er aufgeklärt wurde und eine Behandlung wünscht. Der Zahnarzt hat den Patienten vor Erstellung des HKPs über Folgendes aufzuklären: Befund und Indikation für die Behandlung, Behandlungsalternativen und voraussichtliche Behandlungskosten.
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