01.05.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz
Welche Wiederherstellungsmaßnahmen lösen welche Zuschüsse aus?
Auf den ersten Blick erscheint die Zuordnung der Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz sowie an implantatgetragenen Kronen und Prothesen zu den Unterziffern der Befundgruppen 6 und 7 einfach. Doch wenn man sich intensiver damit befasst, erkennt man, dass die Materie doch erheblich komplexer ist. Dies liegt an der enormen Vielfalt denkbarer Reparaturleistungen. Nachfolgend bringen wir deshalb eine – nicht vollständige – Aufstellung der einzelnen Befunde mit Reparaturleistungen, die den jeweiligen Festzuschuss auslösen.
Besonders zu beachten ist einerseits, dass die Zuschüsse 6.4 und 6.5 nicht nur für die Erweiterung um Prothesenzähne, sondern auch für die Erweiterung um zusätzliche Klammern anfallen, und andererseits, dass die Unterscheidung zwischen den Zuschüssen 6.6 und 6.7 nicht in der Art der Unterfütterung (mit oder ohne funktionelle Randgestaltung), sondern allein in der Art der unterfütterten Prothese (6.6: Teilprothese, 6.7: Total- oder Cover-denture-Prothese) besteht. Außerdem ist bei Wiederherstellungsmaßnahmen nur dann ein Festzuschuss der Klasse 6 anzusetzen, wenn es sich nicht um implantatgetragene Suprakonstruktionen handelt. Diese lösen grundsätzlich einen Zuschuss der Gruppe 7 aus.
Befund | Regelversorgung | Beispielhafte Maßnahmen |
6.1 | Reparaturen im Kunststoffbereich ohne Abformung (keine Erweiterungen) | Kunststoff-Sprung- oder Bruchreparatur (ohne Abfomung) Wiederbefestigen von Zähnen (ohne Abformung) Erneuerung von Zähnen (ohne Abformung) Auffüllen eines Außenteleskops (ohne Abformung.) Aktivieren von Klammern (je Prothese) |
6.2 | Reparaturen im Kunststoffbereich mit Abformung (keine Erweiterungen) | Kunststoff-Bruchreparatur (mit Abformung) Wiederbefestigen von Zähnen (mit Abformung) Erneuerung von Zähnen (mit Abformung) Einarbeiten eines neuen Außenteleskops in Cover-denture-Prothese (Verankerung allein im Kunststoff) (zusätzlich zum Zuschuss 6.10) Befestigung einer gelockerten Klammer oder einer neuen gebogenen Klammer im Kunststoff |
6.3 | Reparaturen im Metallbereich (keine Erweiterungen) | Bruchreparatur im Bereich der Metallbasis Reparatur einer defekten Gussklammer Erneuerung einer Gussklammer Wiederbefestigung einer Klammer (mit Lötung) Erneuerung von Zähnen (mit metallischer Retention) Wiederbefestigung eines Sekundärteleskops |
6.4 | Erweiterungen im Kunststoffbereich | Erweiterung um Zähne (ohne metallische Retention) Erweiterung um gebogene Klammern (Verankerung allein im Kunststoff) Erweiterung um einen vorhandenen oder zusätzlichen Kunststoffsattel |
6.5 | Erweiterung im Metallbereich | Erweiterung um Zähne (mit metallischer Retention) Erweiterung um Klammern (mit Lötung) Erweiterung der Metallbasis Einarbeiten eines neuen Außenteleskops in Modellgussprothese (Verlötung mit Metallbasis) (zusätzlich zum Zuschuss 6.10) |
6.6 | Unterfütterung einer partiellen Prothese | Vollständige Unterfütterung einer Teilprothese Teilunterfütterung einer Teilprothese |
6.7 | Unterfütterung einer Total- oder Cover-denture- Prothese | Vollständige Unterfütterung einer Totalprothese Teilunterfütterung einer Totalprothese Vollständige Unterfütterung einer Cover-denture-Prothese Teilunterfütterung einer Cover-denture-Prothese |
6.8 | Wiedereinsetzen einer Krone | Wiedereingliederung einer Einzelkrone Wiedereingliederung eines Innenteleskops Wiedereingliederung verblockter Kronen (je Krone) Wiedereingliederung einer Brücke (je Ankerkrone) Lötung eines perforierten Sekundärteleskops |
6.9 | Erneuerung der Verblendung an einer Krone oder einem Brückenglied | Neuverblendung einer Krone (im Verblendbereich) Neuverblendung eines Brückenglieds (im Verblendbereich) Neuverblendung eines Außenteleskops (im Verblendbereich), Wiedereinsetzen derselben Facette |
6.10 | Erneuerung eines Sekundärteleskops (nur, wenn Teleskopkrone Teil der Regelversorgung wäre) | Herstellung eines neuen Außenteleskops bei vorhandener Prothese (zusätzlich zum Zuschuss für die Einarbeitung)
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7.1 | Erneuerung einer implantatgetragenen Einzelkrone | Erneuerung einer implantatgetragenen Einzelkrone |
7.2 | Erneuerung einer anderen implantatgetragenen Krone oder einer implantatgetragenen Brücke | Erneuerung einer implantatgetragenen Krone, die nicht die Kriterien des Befundes 7.1 erfüllt Erneuerung einer implantatgetragenen Brücke (je implantatgetragene Krone, Brückenanker, Brückenglied) |
7.3 | Erneuerung der Verblendung einer implantatgetragenen Krone oder Brücke | Neuverblendung (im Verblendbereich) einer implantatgetragenen Krone Neuverblendung (im Verblendbereich) eines implantatgetragenen Brückenankers Neuverblendung (im Verblendbereich) des Brückenglieds einer implantatgetragenen Brücke |
7.4 | Wiedereinsetzen einer implantatgetragenen Krone | Wiedereingliederung einer implantatgetragenen Einzelkrone oder verblockter implantatgetragener Kronen (je Krone) Wiedereingliederung einer implantatgetragenen Brücke (je implantatgetragene Ankerkrone) |
7.5 | Erneuerung einer implantatgetragenen Prothese | Neuanfertigung einer implantatgetragenen Prothesenkonstruktion (einmal je Prothese, unabhängig von deren Art und Umfang) |
7.6 | Zuschlag zur Erneuerung einer implantatgetragenen Prothese bei atrophiertem, zahnlosem Kiefer | Zuschlag zum Festzuschuss 7.5 bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je Konnektor (maximal viermal je Kiefer) |
7.7 | Wiederherstellungsmaßnahmen an einer implantatgetragenen Prothese | Wiederherstellung, Erweiterung oder Unterfütterung einer implantatgetragenen Prothese (unabhängig von der Art der Reparaturmaßnahme) |