31.07.2008 | Zahnersatz
Reparaturmaßnahmen nach Befundklasse 6: Übersicht zur schnellen Zuordnung
Aus den Fragestellungen, die uns tagtäglich erreichen, ergibt sich, dass gerade bei der Zuordnung der korrekten Festzuschüsse bei den Wiederherstellungsmaßnahmen die größten Unsicherheiten bestehen. Wir stellen Ihnen daher in dieser Ausgabe eine Übersichtstabelle zu Reparaturmaßnahmen nach der Befundklasse 6 vor, anhand derer ein Großteil der Reparaturen schnell zuzuordnen ist. Mit der Befundklasse 7 werden wir uns in der nächsten Ausgabe befassen.
Falls Sie Fragen zur Zuordnung der Festzuschüsse und zur Abrechnung von Reparaturmaßnahmen bei Zahnersatz haben: Schreiben Sie uns! Faxnummer und Mailadresse finden Sie im Impressum auf der letzten Seite.
Befundgruppe 6
Befundklasse 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Direktes Auffüllen von Sekundärteleskopen; Bema-Nr. 100a |
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Aktivieren von Klammern; Bema-Nr. 100a |
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Aktivieren von Geschieben, Ankern oder Stegreitern | Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach der GOZ zu berechnen. |
Befundklasse 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Bruch-/Sprungreparatur ohne Abformung im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100a | Der Festzuschuss 6.1 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. |
Basisteil aus Kunststoff erneuern (ohne Abformung); Bema-Nr. 100a | |
Zahn wieder befestigen oder erneuern (ohne Abformung) | |
Einfaches Auswechseln von Konfektionsteilen | Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach der GOZ zu berechnen. |
Befundklasse 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Bruch-/Sprungreparatur mit Abformung Kunststoff; Bema-Nr. 100b | Der Festzuschuss 6.2 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. |
Basisteil erneuern (Kunststoff); Bema-Nr. 100b | |
Zahn wieder befestigen oder erneuern (mit Abformung); Bema-Nr. 100b | |
Erneuerung aller Kunststoffteile unter Verwendung der Modellgussbasis; Bema-Nr. 100b | |
Erneuerung/Wiederbefestigung einer Klammer im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung um eine gebogene Klammer im Kunststoffbereich; Bema-Nr. 100b | |
Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen oder Kugelknopfankern, die sich auf Wurzelstiftkappen befinden; Bema-Nr. 100b | |
Wiederbefestigen von Verbindungselementen wie Anker, Geschiebe oder ähnliches | Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach GOZ zu berechnen. |
Befundklasse 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Bruchreparatur in der Metallbasis; Bema-Nr. 100b | Der Festzuschuss 6.3 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. |
Erneuerung/Wiederbefestigung eines gegossenen Halte- und Stützelements (mit Metallverbindung); Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung um ein gegossenes Halte- und Stützelement (mit Metallverbindung); Bema-Nr. 98h/1 oder 98h/2 | |
Verblendung Rückenschutzplatte/Metallzahn erneuern; Bema-Nr. 100b oder 24b (regionale Unterschiede) | |
Rückenschutzplatte/Metallzahn erneuern; Bema-Nr. 100b | |
Wiederbefestigen von Sekundärteleskopen (mit Maßnahmen im Metallbereich); Bema-Nr. 100b | |
Wiederbefestigen von Kugelknopfankern (mit Maßnahmen im Metallbereich); Bema-Nr. 100b | |
Wiederbefestigen von Ankern, Riegeln, Geschieben (mit Maßnahmen im Metallbereich) | |
Erneuerung eines Verbindungselements | Geschiebe, Anker oder Stegreiter zählen nicht zur Regelversorgung. Das zahnärztliche Honorar ist nach GOZ zu berechnen. |
Befundklasse 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Erweiterung um einen Zahn; Bema-Nr. 100b | Der Festzuschuss 6.4 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. |
Erweiterung um einen Zahn und eine gebogene Klammer (ohne Lötung); Bema-Nrn. 100b + ggf. 98f | |
Erweiterung um einen Zahn; Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung der Kunststoffbasis nach Extraktion; Bema-Nr. 100b | |
Befundklasse 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Für jeden weiteren Prothesenzahn im Kunststoffbereich | Nur in Verbindung mit Festzuschuss 6.4 berechenbar |
Befundklasse 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme |
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Erweiterung um einen Zahn und gegossener Klammer; Bema-Nr. 100b + 98h/1 | Der Festzuschuss 6.5 kann nicht in Verbindung mit dem nachträglichen Einarbeiten einer Metallbasis berechnet werden. |
Erweiterung um einen Zahn mit gegossener Retention; Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung um einen Zahn mit gebogener Retention mit Metallverbindung (Lötung); Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung um ein gegossenes Basisteil; Bema-Nr. 100b | |
Erweiterung um einen Zahn mit Rückenschutzplatte; Bema-Nr. 100b | |
Befundklasse 6.5.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Für jeden weiteren Prothesenzahn im gegossenen Metallbereich | Nur in Verbindung mit Festzuschuss 6.5 berechenbar |
Befundklasse 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Teilunterfütterung einer partiellen Prothese (direkt oder indirekt); Bema-Nr. 100c | Bei zusätzlichen Maßnahmen können die Festzuschüsse 6.0 bis 6.3 bzw. 6.4, 6.4.1, 6.5 und 6.5.1 daneben berechnet werden. |
Vollständige Unterfütterung einer Teilprothese (nur im indirekten Verfahren); Bema-Nr. 100d |
Befundklasse 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalen Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Teilunterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese (direkt/indirekt); Bema-Nr. 100c | Bei zusätzlichen Maßnahmen können die Festzuschüsse 6.0 bis 6.3 bzw. 6.4, 6.4.1, 6.5 und 6.5.1 daneben berechnet werden. |
Vollständige Unterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese indirekt; Bema-Nr. 100d, Bema-Nr. 100e oder 100f | |
Vollständige Unterfütterung einer Total- oder Cover-Denture-Prothese direkt – Kein Festzuschuss! | Die direkte vollständige Unterfütterung ist keine Vertragsleistung und wird nach GOZ berechnet. |
Befundklasse 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Wiederbefestigen einer Krone; Bema-Nr. 24a | Der Festzuschuss 6.9 ist gegebenenfalls zusätzlich berechnungsfähig. |
Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen im Metallbereich; Bema-Nr. 24a | |
Wiederbefestigen von Brücken, je Anker; Bema-Nr. 95a oder 95b | |
Löten eines perforierten Sekundärteleskops; Bema-Nr. 100a oder 100b |
Befundklasse 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Erneuerung der Verblendung an
| Der Festzuschuss 6.9 kann nur für Maßnahmen im Verblendbereich berechnet werden. |
Der Festzuschuss 6.8 ist gegebenenfalls zusätzlich berechnungsfähig. |
Befundklasse 6.10 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn | |
Wiederherstellungsmaßnahme | Bemerkungen |
Neues Primärteleskop; Bema-Nr. 91d/2 | Die Versorgung ist bei Vorliegen der Befunde 3.2 oder 4.6 Regelversorgung. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl das Primär- als auch das Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden. |
Neues Sekundärteleskop; Bema-Nr. 91d/2 |
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wird in der nächsten Ausgabe mit der Übersichtstabelle zur Befundklasse 7 fortgesetzt.