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  • 31.08.2010 | Funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen

    Sind FAL-Leistungen nach den GOZ-Nrn. 800 ff. bei einer Inlayversorgung ausgeschlossen?

    Frage: „Die private Krankenversicherung eines Patienten schreibt uns, dass FAL-Leistungen nach den GOZ-Nrn. 800 ff. bei einer Inlayversorgung ausgeschlossen sind. Dies wird unter anderem wie folgt begründet: ‚Die Nrn. 800 ff. setzen voraus, dass die regelrechte Schlussbisslage nicht mehr festzustellen ist.‘ Stimmt das?“  

     

    Dazu unsere Antwort:  

     

    Die zahnmedizinische Wissenschaft betrachtet das Kauorgan als stomatognathes System (wörtlich: Mund-Kiefer-System) und betont damit den vorwiegend dynamischen Charakter eines ganzen Organkomplexes, bei dem die Zähne nur einen Teil des Gesamtsystems darstellen. Weitere Teile sind die Kiefergelenke, der Zahnhalteapparat, die Kaumuskulatur oder die Kauhilfsmuskulatur. Die Gesundheit des stomatognathen Systems setzt voraus, dass alle Teile harmonisch miteinander funktionieren.