01.04.2001 · Fachbeitrag · Gebührenabrechnung
Entfernen einer Klammer als Privatleistung berechnen?
| Frage: „Auf einer Weiterbildungsveranstaltung wurde uns geraten, das Entfernen einer Klammer an einer Prothese über den Heil- und Kostenplan unter der Nr. 100 a abzurechnen. Die so abgerechneten Pläne kamen jedoch von der KZV mit dem Vermerk ‘keine Kassenleistung’ zurück. Die ZE-Bearbeiterin in der KZV riet uns, die Leistung dem Patienten privat in Rechnung zu stellen. In der Vergangenheit haben wir das Klammerentfernen als „sK“ über den Erfassungsschein abgerechnet. Was ist nun richtig?“ |
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