01.01.2003 · Fachbeitrag · Gebührenabrechnung
Säuberung abnehmbarer Brücke: Welche Positionen sind berechnungsfähig?
| Frage: „Ein gesetzlich versicherter Patient wurde entsprechend einer privaten Vereinbarung prothetisch versorgt. Es wurde eine teleskopierende, abnehmbare Brücke eingegliedert, die an den vorhandenen sieben Pfeilerzähnen verschraubt ist. Der Patient meldet sich alle acht Wochen zur Prophylaxe. Dann werden sämtliche Schrauben gelöst, die Brücke wird abgenommen und poliert, und an den vorhandenen Zähnen werden unter Oberflächenanästhesie die Beläge entfernt. Nach einer medikamentösen Taschenbehandlung wird die Brücke wieder fest verschraubt. Dazu unsere Fragen: |
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