· Fachbeitrag · Prothetik
Fallbeispiel: Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe in eine Prothese bei mehr als drei Restzähnen
Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl.VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Laut Zahnersatz-Richtlinie 35 ist bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe nach BEMA-Nr. 90 eine Vertragsleistung. Der Patient erhält in diesem Fall je Wurzelstiftkappe den Festzuschussbefund 4.8 ( AAZ 01/2024, Seite 16 ff.) Wie aber wird abgerechnet, wenn mehr als drei Zähne vorhanden sind und somit die Zahnersatz-Richtlinie 35 nicht greift? Dies erläutert der folgende Beitrag. |
Frakturierter Zahn 13 wird mit einer Wurzelstiftkappe versorgt
Bei einer 62-jährigen GKV-Versicherten ist der mit einer Teleskopkrone versorgte Zahn 13 frakturiert, der Zahn ist vor fünf Jahren endodontisch versorgt wurden, die Wurzelfüllung ist intakt und reicht bis zur apikalen Konstriktion. Der Zahn 13 soll mit einer Wurzelstiftkappe versorgt werden, die in die vorhandene Prothese eingearbeitet werden soll. Die Wiederherstellungsmaßnahme erfolgt im Metallbereich.
Zu den Festzuschüssen für diese Versorgung bestehen verschiedene Auffassungen. Laut Ergebnisprotokoll der Festzuschuss-Konferenz bestätigen „die Sitzungsteilnehmer [...] die aufgeführten Festzuschüsse als eine mögliche Alternative“. Es gibt Krankenkassen, die nur den Festzuschussbefund 6.3 (oder 6.2, siehe Ende des Beitrags) gewähren. Vorliegend werden die folgenden Festzuschüsse gewährt:
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