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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Gebührentipp Bema

    Fluoridierung und Fissurenversiegelung bei Kindern: Bis zu viermal jährlich berechenbar!

    | Mit der Bema-Umstrukturierung zu Beginn dieses Jahres sind im Bereich der Individualprophylaxe zwei Änderungen eingetreten, die noch nicht allgemein bekannt sind und demzufolge nicht konsequent beachtet werden: Demnach kann bei vorzeitigem Durchbruch der Sechs-Jahr-Molaren bereits ab diesem Zeitpunkt sowohl die Fluoridierung nach der Nr. IP 4 als auch die Fissurenversiegelung der durchgebrochenen Molaren nach der Nr. IP 5 durchgeführt und abgerechnet werden. |