Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2005 | Gebührentipp

    Entfernung einer Krone und eines darunter befindlichen Wurzelstifts separat berechenbar!

    Dass eine insuffiziente Krone entfernt werden muss, kommt in der Praxis relativ häufig vor. Manchmal stellt sich dabei heraus, dass ein im Wurzelkanal verankerter metallischer oder keramischer Stift – ein Schrauben- oder Stiftaufbau – defekt oder gelockert ist und daher ebenfalls nicht im Zahn verbleiben kann. Dann wird nach der Krone auch noch der Stift entfernt.  

     

    Diese beiden Maßnahmen kann man nebeneinander abrechnen – und zwar auch dann, wenn sie in ein und derselben Sitzung erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für die Kassenabrechnung nach Bema als auch für die Privatabrechnung nach GOZ. Während die GOZ für beide Leistungen mit den Nrn. 229 und 230 jedoch zwei unterschiedliche Gebührenziffern vorsieht, werden die Maßnahmen nach Bema beide unter der Nr. 23 (EKr) abgerechnet, die damit in einer Sitzung und am selben Zahn zweimal anfällt.  

     

    Beispiel

    Zahn  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    35  

    Krone entfernt  

    Insuffizienten Wurzelstift entfernt  

    EKr  

    EKr  

    229  

    230