01.10.2004 · Fachbeitrag · Gebührentipp GOZ
GOZ-Nr. 322 gegebenenfalls schon bei Knochenresektion an einer einzigen Alveole abrechenbar!
| Der Leistungstext der GOZ-Nr. 322 (Alveolotomie) lautet: "Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers in Verbindung mit Extraktionen von mehr als vier nebeneinander stehenden Zhnen, je Kieferhlfte oder Frontzahnbereich". Daraus folgt als Voraussetzung fr die Abrechenbarkeit lediglich, dass die Leistung im Anschluss an die Extraktion von mindestens fnf nebeneinander stehenden Zhnen erbracht wird. |
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