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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    In bestimmten Fällen kann im UK neben einer „L“ noch eine „I“ abgerechnet werden

    | Mit der Leitungsanästhesie am Foramen mandibulae wird die Schmerzübertragung über den Nervus alveolaris inferior sowie über den Nervus lingualis unterbrochen, so dass Zähne und linguale Schleimhaut einer Unterkieferhälfte sowie eine Zungenseite betäubt sind. Hingegen bleibt die Empfindung in der buccalen Schleimhaut wegen der Innervation durch den Nervus buccalis erhalten. Muss nun ein UK-Seitenzahn extrahiert werden, so ist es erforderlich, buccal im Bereich der Umschlagfalte zusätzlich eine Infiltrationsanästhesie zu setzen, die bei Kassenpatienten jedoch auf Grund der Abrechnungsbestimmung 3 zur Nr. 41 nicht gesondert berechnet werden darf. |