01.12.2006 | Gesetzgebung
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz tritt in Kraft
Jetzt hat der Bundesrat dem „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ (VÄndG) zugestimmt. Damit treten am 1. Januar 2007 viele Änderungen in Kraft (Teilzulassung, Anstellungsmöglichkeiten von Zahnärzten, weitgehender Wegfall der Altersgrenze, Zweigpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften etc.). Außerdem können KZVen die Praxisgebühr einziehen, wenn der Patient trotz Aufforderung durch den Zahnarzt nicht zahlt. Und der „Abschlag Ost“ (10 Prozent Abschlag von den GOZ- und GOÄ-Leistungen) fällt endgültig weg. Nähere Infos unter www.die-gesundheitsreform.de.
01.12.2006 |
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 84910