01.08.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform
Befundbezogene Festzuschüsse: Befunde und prothetische Regelversorgungen stehen fest!
| Am 14. Juli 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Festzuschuss-Richtlinien einstimmig verabschiedet. Auf Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien wurden die Befunde festgelegt und diesen die prothetischen Regelversorgungen zugeordnet. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die Einführung der befundbezogenen Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen ab dem 1. Januar 2005 erfüllt. Zwar hat das Gesundheitsministerium noch eine Bean-standungsfrist von einem Monat ab Beschlussdatum, jedoch dürfte ein Einspruch nicht zu erwarten sein. Bis Ende September sollen dann im nächsten Schritt der bundeseinheitliche Punktwert und bis Ende November die Höhe der Festzuschüsse festgelegt werden. |
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