31.03.2008 | Gesundheitsreform
Wer entscheidet über den Basistarif?
Frage: „Wer entscheidet über Ausgestaltung und Höhe des Basistarifs?“
Antwort: Durch das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) sind die privaten Krankenversicherungen (PKV) zum Angebot eines branchenweit einheitlichen und verbindlichen Basistarifs ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet worden. Die Vertragsleistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den GKV-Leistungen vergleichbar sein. Die Sicherstellung der (zahn)ärztlichen Versorgung der Basistarif-Versicherten obliegt der KBV sowie der KZBV.
Die KBV, die KZBV und der PKV-Verband werden Vertragsverhandlungen über die Vergütung der vom Basistarif umfassten Leistungen aufnehmen. Der PKV-Verband sagt zu, dass die Festlegung der Vertragsleistungen des Basistarifs und auch ihre zukünftige Anpassung streng nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gehandhabt werden. Es sei nicht beabsichtigt, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität des Basistarifs zu steigern bzw. durch Zusatztarife Mitglieder in den Basistarif einzuwerben.
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