01.11.2007 | Honorarentwicklung
Anpassung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen ab 1. Januar 2008
Für 2008 haben die KZBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen eine Vereinbarung zur Anpassung des Punktwertes bei Zahnersatz und Zahnkronen abgeschlossen. Sie orientiert sich an der vom Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2008 bekannt gegebenen Grundlohnsummensteigerung um 0,64 Prozent. Der ZE-Punktwert für das Jahr 2008 beträgt demnach 0,7316 Euro. Dieser Punktwert ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab dem 1. Januar 2008 ausgestellt werden. Er ist auch die Grundlage für die Höhe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss festzusetzenden Festzuschüsse zu den Regelversorgungen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 1 | ID 114838