01.07.2005 | Kassen- und Privatabrechnung
Gegenüberstellung „Bema – GOZ“, Teil 1: Beratungen und Untersuchungen
In zahlreichen Praxen besteht im Hinblick auf eine effektive Abrechnung ein grundsätzliches Problem: Bedingt durch den relativ geringen Anteil an Privatpatienten werden Bema-Bestimmungen einfach auf die GOZ-Abrechnung übertragen. Aber auch den umgekehrten Fall gibt es: In Praxen mit einem hohen Privatanteil werden Bema-Vorschriften und Einschränkungen zu wenig beachtet.
Deshalb wollen wir uns den wichtigsten Abrechnungskomplexen in Form einer Gegenüberstellung „Bema – GOZ“ widmen. Wer die Beiträge sammelt, besitzt mit der Zeit ein übersichtliches Kompendium, aus dem die wichtigsten Übereinstimmungen, aber auch Unterschiede in der Kassen- und Privatabrechnung klar und nachvollziehbar ersichtlich sind.
Den Anfang machen wir mit den Beratungen und Untersuchungen. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns in den folgenden Beispielen auf diejenigen Abrechnungspositionen beschränken, die zum Verständnis der Problematik entscheidend sind. Zusätzlich ansetzbare Gebührenziffern lassen wir daher der Übersichtlichkeit halber meist weg. Zudem ist uns durchaus bewusst, dass einige Leistungen in der angeführten Häufigkeit und Konstellation in der täglichen Praxis eher selten vorkommen. Auch hier dienen Auswahl und Zusammenstellung allein dazu, die besprochenen Abrechnungsbestimmungen zu verdeutlichen.
Erstes Beispiel
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