01.03.2006 | Kassen- und Privatabrechnung
Gegenüberstellung Bema – GOZ, Teil 10: Endodontische Leistungen
Im zehnten Teil unserer Beitragsserie erläutern wir anhand einer Gegenüberstellung von Kassen- und Privatabrechnung die unterschiedliche Abrechnungsweise endodontischer Leistungen. Dabei gehen wir nicht auf die – bereits mehrfach kommentierten – Indikationen nach den Bema-Richtlinien ein, die gegebenenfalls Anlass sein können, eine endodontische Behandlung – speziell bei Molaren – nicht als Vertragsleistung durchzuführen, sondern mit dem Patienten eine Berechnung auf Basis der GOZ zu vereinbaren. Außerdem verzichten wir der Übersichtlichkeit halber wieder auf eventuell zusätzlich abrechenbare Gebührenpositionen, die für das Verständnis des jeweiligen Sachverhalts unerheblich sind.
Und noch eines vorweg: Muss eine Zugangskavität im Zusammenhang mit einer Behandlung der Pulpa temporär verschlossen werden, so ist diese Maßnahme niemals als provisorische Füllung abrechenbar, sondern sowohl in der Kassen- als auch der Privatabrechnung in der zu Grunde liegenden Maßnahme enthalten. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir – wie immer – mit einem * gekennzeichnet.
Beispiel
Datum | Zahn | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
2.1. | 36 | Leitungsanästhesie | L 1 | 010 |
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| Indirekte Überkappung | Cp | 233 |
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| Füllung mes-occ | F 2 | 207 |
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| Indirekte Überkappung | Cp | (233) |
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| Füllung cervikal | F 1 | 205 |
9.1. | 47 | Leitungsanästhesie | L 1 | 010 |
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| Direkte Überkappung | P | 234 |
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| Füllung mes-occ-dist | F 3 | 209 |
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| Indirekte Überkappung | Cp | (233) |
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| Füllung cervikal | F 1 | 205 |
16.1. | 26 | Infiltrationsanästhesie | I | 009 |
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| Vitalamputation | (P) | 235 |
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| Füllung mes-occ-dist | F 3 | 209 |
Erläuterung: Der Leistungstext der Bema-Nr. 25 (Cp) beginnt mit den Worten: „Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa ...“. Das bedeutet, dass mit der Cp der eigentliche Vorgang der Überkappung abgerechnet wird, der ja an ein und demselben Zahn in unterschiedlichen Kavitäten durchaus mehrfach erforderlich werden kann. Demzufolge ist die Cp für jede Kavität getrennt abrechenbar. Dagegen ist im Text der GOZ-Nr. 233 von „Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda...“ die Rede. Der Plural weist nach Ansicht einiger GOZ-Kommentatoren darauf hin, dass damit die in einer Sitzung an einem Zahn insgesamt durchgeführten Maßnahmen der Caries-profunda-Behandlung abgegolten sind, dass also die Nr. 233 nicht pro Kavität, sondern pro Zahn abgerechnet werden muss. Demnach ist es allenfalls denkbar, bei mehreren getrennten Überkappungen wegen des damit verbundenen gesteigerten Zeit- und Arbeitsaufwandes den Multiplikationsfaktor zu erhöhen. Allerdings gibt es auch Kommentare, die dies anders sehen und auch bei Privatpatienten die Berechnung der indirekten Überkappung unter der GOZ-Nr. 233 je Kavität zulassen.
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