Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2006 | Kassen- und Privatabrechnung

    Gegenüberstellung Bema – GOZ, Teil 8: Plastische Füllungen

    In diesem Beitrag erläutern wir anhand einer Gegenüberstellung der Kassen- und Privatabrechnung die Besonderheiten bei der Berechnung plastischer Füllungen. Um das Wesentliche herauszustellen, verzichten wir wieder auf eventuell zusätzlich abrechenbare Gebührenpositionen, die für das Verständnis des jeweiligen Sachverhalts unerheblich sind. Wir sind uns bewusst, dass manche Leistungszusammenstellungen etwas konstruiert wirken; der Grund dafür ist das Bestreben um eine möglichst nachvollziehbare Darstellung. Leistungen, die auch einem Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Erstes Beispiel

    Datum  

    Zahn  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    12. 2.  

    16  

    21  

    Zwei kleine okklusale Füllungen  

    Eckenaufbauten und distal  

    2 x F 1  

    2 x F 4  

    2 x 205  

    2 x 211  

    16. 2.  

    25, 26  

    Infiltrationsanästhesie  

    I  

    2 x 009  

    25  

    Pulpennahe Kavität präpariert  

    –  

    –  

     

    Glasionomer-Unterfüllung  

    –  

    –  

     

    Füllung mes-occ-dist  

    F 3  

    209  

    26  

    Indirekte Überkappung  

    Cp  

    233  

     

    Glasionomer-Unterfüllung  

    –  

    –  

     

    Füllung mes-occ  

    F 2  

    207  

    11. 3.  

    37  

    44  

    46  

    Aufbaufüllung mes-occ-dist-bucc  

    Aufbaufüllung mes-occ-dist  

    Aufbaufüllung occ-dist  

    F 2  

    F 2  

    F 2  

    218  

    209  

    207  

    14. 3.  

    37, 44 - 46 

    Leitungsanästhesie  

    2 x L 1  

    2 x 010  

    37, 46  

    Buccale Infiltrationsanästhesie  

    –  

    2 x 009  

    44, 46  

    Präparation für Brücke  

    –  

    –  

    37  

    Präparation für Vollgusskrone  

    –  

    –  

     

    OK-, UK-Abformung  

    –  

    005  

    37, 44 - 46 

    Provisorische Krone und Brücke eingesetzt  

    4 x 19  

    227 2 x 512, 514  

    Erläuterung: Getrennte Füllungen, zwischen denen sich noch intakte Zahnhartsubstanz befindet, werden sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung getrennt abgerechnet. Das gilt auch für separate Füllungen auf derselben Zahnfläche, wobei die getrennte Versorgung kleiner Defekte in den Fissuren den Bema-Richtlinien („... dabei soll die gesunde natürliche Zahnhartsubstanz soweit wie möglich geschont werden“) exakt entspricht.  

     

    Eine eventuelle Unterfüllung ist grundsätzlich Bestandteil der Komplexleistung Füllung und nicht gesondert berechenbar. Vielfach wird dafür die Bema-Nr. 25 (Cp) bzw. die GOZ-Nr. 233 angesetzt, das heißt die Unterfüllung wird als indirekte Überkappung abgerechnet. Dies ist nicht korrekt, da jedwede Überkappung eine Maßnahme zur Vitalerhaltung der Pulpa darstellt, die zusätzlich zur Füllungsleistung zu erbringen ist und in der separaten Applikation eines geeigneten – meist Kalziumhydroxid enthaltenden – Materials unter der Unterfüllung besteht.