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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Amalgamallergie: Darf die Kasse die Übernahme der Kosten für Keramikinlays verweigern?

    | Frage: „Eine gesetzliche Krankenkasse lehnt die Versorgung mit Keramikinlays bei einem Patienten mit Amalgamallergie ab und begründet dies folgendermaßen: Wenn keine Füllungen mehr möglich sind, müssen Teil- oder Vollkronen angefertigt werden. Ich bin jedoch der Ansicht, dass dann ein ohnehin geschwächter Zahn noch weiter unnötig zerstört wird und Keramikinlays das einzig medizinisch sinnvolle Therapiemittel darstellen. Gibt es eine diesbezügliche richterliche Entscheidung, die meinem Patienten zu einer Erstattung verhelfen könnte?“ |