01.05.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Die prothetischen Gebührenpositionen des Bema - Ansatz der Nrn. 6 und 7
| In kaum einem anderen Bereich der Abrechnung verlassen sich die meisten Praxen so sehr auf den Computer wie bei der Erstellung und Abrechnung von Heil- und Kostenplänen für gesetzlich versicherte Patienten. Der Behandlungsplan wird mit Hilfe mehr oder minder einprägsamer Kürzel eingegeben, das entsprechende Programm ermittelt daraus die ansatzfähigen Gebührenziffern und trägt sie in das Feld „Gebührenvorausberechnung“ ein. Auf diese Weise liefert es dem Zahnarzt ein fertiges Formular, das er nur noch zu unterschreiben braucht, ehe es dem Patienten ausgehändigt wird, der es wiederum seiner Krankenkasse zur Genehmigung vorlegt. |
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