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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die prothetischen Gebührenpositionen des Bema - Bestimmungen zur Abrechnung der Bema- Nr. 101

    | Mit Sicherheit gibt es in jeder Praxis Behandlungsfälle, in deren Verlauf mit Hilfe einer Prothese Kieferdefekte ausgeglichen bzw. Lippen oder Wangen abgestützt werden. Speziell bei der Totalprothesen- Versorgung von Patienten, die schon lange zahnlos sind und deren Kiefer stark atrophiert ist, ist es gar nicht selten erforderlich, die Prothesenbasis so zu gestalten, dass diese den Lippen oder Wangen die verloren gegangene Auflage zurückgibt. In derartigen Fällen wird der Ansatz der Gebühren- Nr. 101 schlichtweg häufig vergessen. |