01.12.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Indikationen zur Berechnung der Kfo-Behandlung ändern sich zum 1. Januar 2002
| Am 17. August hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen seinen Beschluss zu den neuen Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung bei Kassenpatienten bekannt gegeben (vergleiche „Abrechnung aktuell“ Nr. 9/2001, Seite 1). Da der Beschluss zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist (Nr. 201 vom 26. Oktober 2001), treten die neuen Kfo-Richtlinien wie vorgesehen am 1. Januar 2002 in Kraft. Aufgrund dieser Änderung musste auch eine Reihe von bundesmantelvertraglichen Vereinbarungen überarbeitet werden, die ebenfalls zum 1. Januar in Kraft treten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig