01.01.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
KZV verweigert Erstattung des zweiten Aufbissbehelfs - zu Recht?
| Frage: „Wir haben eine Frage zur Kieferbruch-Abrechnung. Konkret geht es um die Abrechnung mehrerer Aufbissbehelfe bei ein und demselben Patienten, die von der KZV beanstandet wird. Dabei haben wir den zweiten Aufbissbehelf erst längere Zeit - sechs Monate bis zu einem Jahr - nach dem ersten eingegliedert. Die KZV ist der Auffassung, für ein und denselben Patienten dürfe nur ein einziges Mal eine Aufbissschiene abgerechnet werden und führt zur Begründung ein Urteil des Sozialgerichts Münster an. Dieses beruft sich auf die Abrechnungsbestimmung zu den Nrn. K 1 bis K3, wonach „im zeitlichen Zusammenhang nur eine der Nummern K 1 bis K 3 abrechnungsfähig“ ist. |
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