01.04.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Richtlinien zu Ausnahmefällen für Suprakonstruktionen in Kraft
| Bereits am 15. September 2000 hatte der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in ZE-Richtlinien festgelegt, in welchen Ausnahmefällen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Suprakonstruktionen übernehmen dürfen (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/2000, Seite 1 f.). Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit gegen diesen Beschluss des Bundesausschusses keine Einwände hatte, ist er nunmehr mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. März 2001 in Kraft getreten. Somit haben die GKV-Versicherten seit dem 24. März einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für Suprakonstruktionen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig