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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Richtlinien zu Ausnahmefällen für Suprakonstruktionen in Kraft

    | Bereits am 15. September 2000 hatte der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in ZE-Richtlinien festgelegt, in welchen Ausnahmefällen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Suprakonstruktionen übernehmen dürfen (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 10/2000, Seite 1 f.). Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit gegen diesen Beschluss des Bundesausschusses keine Einwände hatte, ist er nunmehr mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. März 2001 in Kraft getreten. Somit haben die GKV-Versicherten seit dem 24. März einen Anspruch auf Erstattung von Kosten für Suprakonstruktionen. |