01.06.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Vollguss- und VMK-Kronen: Ist der Ansatz von Bema-Nr. 24 b zulässig?
| Frage: „Eine Krone an Zahn 26 wurde auf Grund einer Wurzelbehandlung trepaniert. Nach Abschluss der Wurzelbehandlung wurde die Trep-Öffnung mit Kunststoff verschlossen, wodurch ja eine Wiederherstellung der Funktion der Krone im Mund angefallen war. Allerdings wurde keine Verblendung erneuert. Ist die Abrechnung der Bema-Nr. 24 b sowohl bei einer Vollgusskrone als auch bei einer VMK-Krone möglich?“ |
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