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  • 30.04.2009 | Konservierend-chirurgische Leistungen

    Abrechnung von Einschleifen, Komposit-Fixation und Anlegen einer lingualen Metallschiene?

    Frage: „Ein Privatpatient kommt mit einem gelockerten, elongierten Zahn 31 mit starkem Knochenabbau in die Praxis. Die restlichen Zähne der UK-Front sind stabil. Zahn 31 wurde gekürzt, bis er wieder in die Zahnreihe passte. Anschließend wurden die Zähne 33 bis 43 unter Kofferdam von lingual leicht aufgeraut, ein Metallnetz (perfect splint) wurde angepasst und unter Verwendung der Säure-Ätz-Technik mit Komposit eingesetzt. Der Zeitaufwand betrug 35 Minuten. Was kann ich abrechnen?“  

     

    Antwort: Für das Einschleifen des Zahnes können Sie die GOZ-Nr. 404 berechnen, für das Anlegen von Kofferdam die Nr. 204. Die Komposit-Fixation stellt eine semipermanente Schienung dar, für die je Interdentalraum die GOZ-Nr. 707 angesetzt wird. Hinzu kommt die linguale Metallschiene, die man in der Regel unter GOÄ-Nr. 2700 abrechnet.  

     

    Denkbar - und wesentlich höher bewertet - ist aber auch, die komplette Schienung als zusammenhängende Komplexleistung zu betrachten und dafür die GOÄ-Nr. 2698 (Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer) abzurechnen. Allerdings sollten Sie sich gegebenenfalls mit Ihrer Kammer in Verbindung setzen, weil es dazu unterschiedliche Auslegungen gibt.