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  • 01.12.2009 | Konservierend-chirurgische Leistungen

    Behandlung überempfindlicher Zahnhälse - nicht mit lokaler Fluoridierung gleichzusetzen

    Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen kann beispielsweise bei Rezessionen, freiliegenden Zahnhälsen, nach Einschleifmaßnahmen (Bema-Nr. 89/108) oder der Beseitigung scharfer Zahnkanten (Bema-Nr. 106), bei Putzdefekten, bei Abrasionen, nach Präparationen von Kronen oder Füllungen als therapeutische Maßnahme notwendig werden. Sie ist nicht an eine bestimmte Behandlungsmethode gebunden.  

    Im Bema ist diese Leistung unter der Nr. 10 (üZ) einmal pro Sitzung abrechenbar, unabhängig von der Zahl der zu behandelnden Flächen. Alle überempfindlichen Zahnflächen sind in einer Sitzung zu behandeln, so dass eine Aufteilung bestimmter Zahngruppen in unterschiedliche Sitzungen nicht zulässig ist. Eine Beschränkung der Anzahl der Sitzungen liegt jedoch nicht vor. Sind die Beschwerden nach einer Sitzung nicht ausreichend gemildert, kann die Maßnahme unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V) wiederholt werden.  

    Wichtig ist, dass die üZ nicht für prophylaktische Maßnahmen als Kariesprävention im Sinne der lokalen Fluoridierung (IP4)abgerechnet werden kann. Auch die Fluoridierung nach Füllungen in Säure-Ätz-Technik und nach Versiegelungen ist nicht als üZ abrechnungsfähig.  

    Individualprophylaxe steht nur einer bestimmten Altersgruppe offen

    Die Fluoridierung mit Lack oder Gel nach IP4 steht im Rahmen der Individualprophylaxe nur Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und dem vollendeten 17. Lebensjahr offen. Sie kann einmal pro Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. Kinder mit vorzeitig durchgebrochenen 6ern haben schon vor Vollendung des 6. Lebensjahres den Anspruch auf Fluoridierungsmaßnahmen.  

    Sonderregelungen bei erhöhtem Kariesrisiko

    Bei Patienten mit erhöhtem Kariesrisiko kann die IP4 zweimal pro Kalenderhalbjahr in Ansatz gebracht werden. Diese Sonderregelung gilt ebenfalls für Kleinkinder ab dem 30. Lebensmonat, die mit einem erhöhten Kariesrisiko behaftet sind. Auch sie können die lokale Fluoridierung zu Lasten der GKV zweimal pro Kalenderhalbjahr in Anspruch nehmen.  

    Der dmf-t (DMF-T) als Index

    Das erhöhte Kariesrisiko wird durch den dmf-t (DMF-T) ermittelt. Zur Ermittlung des dmf-t werden die kariösen (d = decayed), die wegen Karies fehlenden (m = missing) und die gefüllten (f = filled) Zähne (t-teeth) addiert. Im bleibenden Gebiss erfolgt die Dokumentation in Großbuchstaben, im Milchgebiss in kleinen Buchstaben. Alternativ kann auch der Glattflächenindex (s = surfaces) erhoben werden. Ein hohes Kariesrisiko liegt bei folgenden Werten vor: