31.01.2011 | Konservierend-chirurgische Leistungen
Ist eine Exzision mit einer höheren Punktzahl abrechenbar?
Frage: „Ich habe gelesen, dass es möglich ist, statt einer Exz 1 mit 10 Punkten + N besser die Ä161 mit 15 Punkten + N zu berechnen. Stimmt das? Die Exc 1 ist doch je Zahn und die Inz 1 je OP-Gebiet abrechenbar?“
Antwort: Es sollte genau das abgerechnet werden, was entsprechend der Gebührenbeschreibung durchgeführt wurde. Eine Exzision bedeutet, dass etwas herausgeschnitten wird - beispielsweise Körpergewebe oder Geschwülste. Die in der Bema-Nr. 49 (Exz 1) beschriebenen Exzisionen können für das Entfernen von störender Schleimhaut - wie zum Beispiel Papillektomie - oder auch für die Entfernung von Granulationsgewebe oder für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern, jeweils für das Gebiet eines Zahnes, abgerechnet werden.
Eine Inzision ist ein Einschnitt im Sinne einer operativen Spaltung und etwas völlig anderes als eine Exzision. Die in der Bema-Nr. Ä161 beschriebene Inzision kann für die Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses abgerechnet werden, einmal je selbstständiger Inzision.
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