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  • 01.06.2007 | Konservierend-chirurgische Leistungen

    Neue Prüffeststellungen beim KCH-Abrechnungsmodul

    Voraussetzung für die Teilnahme der Zahnarztpraxis am Datenträgeraustausch zur Abrechnung konservierender-chirurgischer Leistungen (KCH-Abrechnung) mit der KZV ist die Integration des KCH-Abrechnungsmoduls in das Abrechnungssystem der Praxis. Zur Erstellung der an die KZV zu übermittelnden Abrechnungsdatei wird das KCH-Sendemodul benötigt. Es wertet die Daten der vom KCH-Abrechnungsmodul geschriebenen Protokolldateien aus und erstellt die verschlüsselte, nur von der KZV lesbare Abrechnungsdatei. Damit der Zahnarzt trotzdem die Möglichkeit hat, zu erkennen, welche Daten sich in der Abrechnungsdatei befinden, wurde als drittes Werkzeug das KCH-Transparenzmodul entwickelt.  

     

    Die Software-Hersteller haben die für die zweite, spätestens für die dritte Quartalsabrechnung zu verwendenden KCH-Datenübertragungsmodule (Abrechnungs- und Sendemodul) in der Version 0.9 erhalten. Im Vergleich zur Vorgängerversion 0.8 wurden die Texte zu den Fehlercodes 43, 44, 68, 69 und 70 auf der Leistungsebene wie folgt geändert:  

     

    Fehler-Code 43  

    „Am selben Zahn in derselben Sitzung nicht neben 54 (Wurzelspitzenresektion) abrechenbar“  

    Fehler-Code 44  

    „In derselben Sitzung sind die Trepanation des Kieferknochens (Trep2) und die Inzisionen (Bema-Nr. Ä161 [Inz1], GOÄ-Nrn. 2430, 2431, 2432) nicht nebeneinander abrechenbar“  

    Die Prüffeststellungen mit den Code-Nrn. 43 und 44 beanstanden die Abrechnung der Bema-Leistungen X1, X2, X3, Ost1, Ost2, Ost3, RI, KnR, Pla3, Alv, Fl, Ä2401 (Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe – zum Beispiel Haut, Schleimhaut, Lippe ) sowie Ä2651 (Entfernung tiefliegender Fremdkörper oder Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem Kiefer), wenn sie neben den Bema-Leistungen WR1, WR2 bzw. WR3 in derselben Sitzung abgerechnet werden.