05.01.2011 | Konservierend-chirurgische Leistungen
Neues Abrechnungsmodul ab 1. Quartal 2011: Häufige Fragen und Antworten im Überblick
Im Dezember-Heft haben wir Sie darüber informiert, was Sie über das neue Abrechnungsmodul für den Datenträgeraustausch (DTA) wissen sollten. Kurz nach Drucklegung kam die Mitteilung, dass die Zahnärzte ihre Abrechnung mit dem KCH-Abrechnungsmodul für das vierte Quartal 2010 noch mit der Version 1.5 durchführen sollen. Sofern eine Praxis schon mit der neuen Version arbeitet, ist eine Rückabwicklung aber nicht erforderlich, denn die Abrechnung kann in den KZVen verarbeitet werden. Nachfolgend erhalten Sie häufige Fragen und Antworten zur neuen Version 1.7.
Welche Leistungen werden quartalsübergreifend geprüft?
Die im Bema enthaltenen Abrechnungsfristen werden bei den Leistungen Ä1, 01, 04, 05, 107, IP1/2/4 und FU überprüft. Außerdem werden die zweijährige Gewährleistungsfrist bei Wiederholungsfüllungen und die Behandlung nicht vorhandener Zähne geprüft.
Bei welchen Leistungen werden die vorhandenen Zähne überprüft?
Die Überprüfung der vorhandenen Zähne erfolgt bei den Leistungen pV, bMF, allen Füllungen, KK, St, Cp, P, Pulp, VitE, Dev, Trep1, WK, Med, WF, X1, X2, X3, Ost1, Hem, Ost2/2650, WR1, WR2, WR3 und IP5.
Wie erfolgt die Angabe zu den vorhandenen Zähnen?
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