31.07.2008 | Konservierend-chirurgische Zahnheilkunde
Die korrekte Abrechnung präprothetischer Aufbauten in Dentin-Adhäsiv-Technik
Aufbaufüllungen dienen dazu, verloren gegangene Zahnhartsubstanz zu ersetzen und den Zahn für eine Versorgung mit Inlays, Teilkronen und Kronen zu stabilisieren. Dentin-adhäsive Techniken bringen für diesen Zweck besonders gute Eigenschaften mit: Gegenüber Aufbaufüllungen aus Zementen führen sie durch den Verbund mit der Restzahnsubstanz zu einer Stabilisierung des Präparationsstumpfes.
Während die Analogberechnung der dentin-adhäsiven Rekonstruktionen mittlerweile von den privaten Kostenerstattern anerkannt wird, verweigern diese jedoch regelmäßig die Anerkennung der Analogberechnung bei präprothetischen Aufbauten. Das Amtsgericht Frankfurt hat allerdings mit Urteil vom 11. Juli 2007 (Az: 29 C 2147/01-21) entschieden, dass dentin-adhäsive präprothetische Aufbauten als medizinisch notwendige Leistungen zu bewerten und auch analog zu berechnen sind.
Bei der Analogberechnung neu entwickelter Verfahren ist eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbare Leistung heranzuziehen. Um die Artverwandtschaft darzustellen, ist es sinnvoll, eine Leistung aus dem Teil C der GOZ (Konservierende Leistungen) heranzuziehen.
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