01.09.2006 | Koservierend-chirurgische Behandlung
Abrechnung einer Mukozele in der Schleimhaut?
Frage: Wie ist eine Mukozele in der Schleimhaut (Lippe, Wange etc.) abrechenbar?“
Antwort: Die Mukozele in der Schleimhaut (Lippe, Wange) liegt in der Schleimhaut und nicht – wie Zysten – im Knochen. Deshalb kommen zur Abrechnung in Frage:
1. Bema-Nr. 50/Exz2: Exzision einer Schleimhautwucherung (zum Beispiel lappiges Fibrom, Epulis), bewertet mit 37 Punkten.
2. GOÄ-Nr. 2404: Exzision einer größeren Geschwulst (zum Beispiel Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), bewertet mit 62 Punkten.
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 14 | ID 84860