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  • 01.12.2010 | Kostenerstattung

    Ist die Kariesinfiltration mit Icon zu erstatten?

    Frage: „Die Beihilfestelle verweigert die Erstattung einer Behandlung mit Kariesinfiltration mit Icon - mit der Begründung, es handele sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Stimmt das?“  

     

    Antwort: Icon ist ein Kariesinfiltrant, der das Porensystem auffüllt und so die Zahnsubstanz stabilisiert, um beginnende Karies zu stoppen. Nach Angaben des Herstellers handelt es sich hierbei um ein wissenschaftlich abgesichertes neues Heilverfahren, das eine aufwendigere und invasivere Füllungstherapie verhindern kann. Studien zur Marktzulassung wurden durchgeführt und belegen das Verfahren (www.bohren-nein-danke.de). Zur Abrechnung: Der Hersteller empfiehlt die Analogabrechnung dieser Behandlungsmethode mit den GOZ-Nrn. 215 (Einlagefüllung, einflächig) oder 216 (Einlagefüllung, zweiflächig) zuzüglich der Materialkosten.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 18 | ID 140523