01.09.2008 | Krankenhaus
Zahnärztliche Behandlung von Krankenhauspatienten: Abrechnung der Leistungen?
Frage: „Wie kann ich die zahnärztliche Behandlung eines Kassenpatienten abrechnen, wenn sie in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss?“
Antwort: Hierfür ist entweder das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzverordnung anzuwenden; in beiden Rechtsvorschriften ist inhaltsgleich der Umfang der Krankenhausleistungen beschrieben, die mit dem Pflegesatz bzw. der Fallpauschale abgegolten sind. Zahnärztliche Leistungen, die während einer stationären Behandlung im Krankenhaus erbracht werden und denen erkennbar ein Auftrag des Krankenhauses zugrunde liegt, sind mit dem Pflegesatz abgegolten. Die Abrechnung über die KZV ist nicht möglich, wenn die Behandlung während des Krankenhausaufenthalts im Auftrag des Krankenhauses erfolgt. Vielmehr sind sie auf GOZ-Basis dem Krankenhaus in Rechnung zu stellen.
Ein Auftrag des Krankenhauses liegt vor, wenn der Krankenhausarzt eine Überweisung ausgestellt bzw. um konsiliarische Mithilfe gebeten hat oder das Krankenhaus den Zahnarzt schriftlich um Behandlung bittet. Dabei ist unerheblich, ob der Patient mit dem Krankenwagen in die Praxis gebracht wird oder der Zahnarzt den Patienten im Krankenhaus behandelt.
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