01.12.2008 | Laborabrechnung
Das BEL II bleibt auch im nächsten Jahr
vorläufig gültig!
Zwar hat der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) das BEL II als bundeseinheitliches Verzeichnis der zahntechnischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresende 2008 gekündigt (siehe „Abrechnung aktuell“ Nr. 11/2008, Seite 7), jedoch gilt dieses Leistungsverzeichnis auch im nächsten Jahr vorläufig weiter. Begründung: Erst jetzt wurden die Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen.
Wann diese zum Abschluss kommen ist zur Zeit völlig offen. Auf Anfrage teilt uns der VDZI daher mit, dass sich vorläufig am BEL II gar nichts ändern wird. Im Wesentlichen geht es in den Verhandlungen mit den Krankenkassen um die Einleitenden Bestimmungen und die Neubewertung der Leistungen bzw. die Gewichtung der einzelnen Positionen zueinander.