01.05.2007 | Laborkosten
Edelmetallkosten bei der Herstellung von Kronen und Brücken: Wie viel Verschliff ist zulässig?
Frage: „Wie viel Verschliff darf sich das Fremdlabor bei der Herstellung von Kronen und Brücken bei den Edelmetallkosten erlauben? Ich erlebe in der letzten Zeit zunehmend, dass der Verschliff 20 und mehr Prozent beträgt, und halte das für zu hoch. Eine Krone wiegt zum Beispiel 4,1 g und auf der Rechnung werden 5,3 g in Rechnung gestellt. Gibt es Obergrenzen, in welchem prozentualen Rahmen sich der Verschliff halten sollte?“
Antwort: Der Vertreiber eines Goldfilters geht von 0,5 g je Einheit Verschliff aus. Unsere Nachfrage bei einer Zahntechniker-Innung ergab, dass sich der Verschliff zwischen 5 und 25 Prozent bewegen kann. Das ist nach Ansicht des Geschäftsführers der Innung zwar eine große Bandbreite, aber durchaus realistisch. Vertragsregelungen oder Gerichtsurteile hierzu sind uns leider nicht bekannt.