01.11.2005 | Leserforum
Abrechnung der operativen Entfernung eines Mesiodens beim Kassenpatienten?
Frage: „Würden Sie mir bitte mitteilen, wie die operative Entfernung eines Mesiodens zwischen den Zähnen 11 und 21 bei einem Kassenpatienten abzurechnen ist?“
Antwort: Der Mesiodens zwischen den beiden mittleren Schneidezähnen stellt einen zusätzlichen Zahn dar, dessen Entfernung wie die jedes anderen Zahnes abzurechnen ist. Da es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen retinierten Zahn handelt, löst die operative Entfernung den Ansatz der Bema-Nr. 48 (Ost 2) aus. Deren Leistungstext lautet: „Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung.“
Die Anästhesie rechnet man in ihrem Ausmaß gemäß der erforderlichen Schnittführung ab.
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