01.08.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Alte Brücke mit Kunststoff aufgefüllt und als Provisorium eingegliedert - wie abrechnen?
| Frage: "Ich habe bei einem Privatpatienten im Zuge der Versorgung mit einer neuen Brücke die alte gelöste Brücke mit Kunststoff aufgefüllt, um sie der neuen Präparation anzupassen, und dann als Provisorium eingegliedert. Welche Positionen können dafür abgerechnet werden?" |
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