01.07.2003 · Fachbeitrag · Leserforum
Mundhygienestatus vor Par- Behandlung erstattungspflichtig?
| Frage: „Bei einem Privatpatienten führte ich im Rahmen einer Par- Behandlung Leistungen nach den GOZ- Nrn. 100 und 101 durch. Die Versicherung des Patienten möchte das Honorar hierfür jedoch nicht erstatten, da die beiden Gebührenziffern tarifm äßig nur bis zum 21. Lebensjahr geltend gemacht werden können. Ist das korrekt? Schließlich ist ein Mundhygienestatus vor einer Par- Behandlung unbedingt erforderlich.“ |
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