01.02.2004 · Fachbeitrag · Neuer Bema
Neue GOÄ-Liste seit dem 1. Januar 2004: GOÄ '82 statt GOÄ '65
| Seit dem In-Kraft-Treten des geänderten Bema und der Richtlinien am 1. Januar 2004 wird die GOÄ '65 nach den neuen Regelungen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht mehr angewandt. Für zahnärztliche Leistungen, die nicht im Bema enthalten sind, sehen die Allgemeinen Bestimmungen vor, dass sie nach der GOÄ vom 12. November 1982 in der jeweils gültigen Fassung bewertet werden (siehe "Abrechnung aktuell" Nr. 12/2003, S. 16). |
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