31.01.2011 | Praxisfall
Behandlung mit Aufbissbehelfen: Vollständige und korrekte Abrechnung der Leistungen
Alte Prothesen haben oft stark abradierte Zähne, die Kiefergelenksbeschwerden hervorrufen. Dann ist es meist sinnvoll, dies vor der Neuanfertigung von Prothesen zu behandeln und durch weitere FAL/FAT-Maßnahmen zu unterstützen. Unser Fallbeispiel zeigt die korrekte Abrechnung auf.
Datum | Behandlung | Bema | GOZ/GOÄ |
02.02. | Vollständige Untersuchung | 01 | Ä6 |
| Beratung zu Situation und Behandlungsmöglichkeiten ( 20 Minuten) |
| Ä3 |
| Digitale Röntgenaufnahme beider Kiefergelenke | Ä 935b | 2 x Ä5095 + Ä5298 |
| Abformung der Mundsituation mit und ohne Prothesen und einfache Bissnahme, diagnostische Auswertung, Behandlungsplanung | 7b | 2 x 006 |
03.02. | Heil- und Kostenplan für FAL/FAT-Leistungen und zur Behandlung der Kiefergelenkserkrankung auf Anforderung zugeschickt | 2 | 002* |
| Heil- und Kostenplan für neue Prothese zugeschickt |
| 003 |
11.02. | Befunderhebung des stomatognathen Systems |
| 800* |
| Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers |
| 2 x 801* |
| Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung |
| 802* |
| Montage des Gegenkiefermodells |
| 804* |
16.02. | Umarbeitung der vorhandenen UK Prothese zum Aufbissbehelf zur Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adj. Oberfläche | K3 | 702 |
17.02. | Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs | K8 | 705 |
21.02. | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs oder der Fixierung | K7 | 705 |
| Befunderhebung des stomatognathen Systems ... |
| 800* |
21.03. | Kontrollbehandlung mit einfachen Korrekturen des Aufbissbehelfs | K7 | Ä1, Ä5, 705 |
| Funktionelle Abformung des Oberkiefers | 98b | 518 |
| Funktionelle Abformung des Unterkiefers | 98c | 519 |
29.03. | Bissnahme |
|
|
06.04. | Anprobe der OK- und UK-Prothese in Wachsaufstellung und Beratung über weiteres Vorgehen | Ä1 |
|
14.04. | Eingliederung der Oberkiefer-Totalprothese | 97a | 522 |
| Eingliederung der Unterkiefer-Totalprothese | 97b | 523 |
18.04. | OK und UK rechts und links Druckstellen entfernt |
| 4 x 403 |
| Behandlung OK und UK Mundschleimhauterkrankung |
| 402 |
| Befunderhebung des stomatognathen Systems |
| 800* |
02.05. | Behandlung UK Mundschleimhauterkrankung |
| 402, Ä1, Ä5 |
* Die Leistungen sind außervertraglich und GKV-Patienten privat zu berechnen.
2. Februar
Die vollständige Untersuchung ist Inhalt der Bema-Nr. 01 und einmal je Kalenderhalbjahr einmal abrechenbar. Der Abstand zwischen der ersten und zweiten Untersuchung nach Nr. 01 muss dabei mindestens vier Monate betragen. In der Privatliquidation fällt die vollständige Untersuchung unter die GOÄ-Nr. 6; diese ist ohne Einschränkung je medizinisch notwendiger Untersuchung abrechenbar. Eine Beratung ist neben der Nr. 01 nicht zusätzlich abrechenbar. Dies gilt aber nicht für die Privatliquidation: Hier ist neben der GOÄ-Nr. 6 zusätzlich die Beratung nach Nr. 3 abrechenbar.
Digitale Röntgenaufnahmen werden in der Regel im vertragszahnärztlichen Bereich mit den dafür vorgesehenen GOÄ-Nummern abgerechnet (Regionale Unterschiede sind möglich.). Für die beiden Kiefergelenksaufnahmen wird in der Regel die Nr. Ä935b abgerechnet. In der Privatliquidation steht dafür die GOÄ-Nr. 5095 je Aufnahme zur Verfügung (auch die Abrechnung der GOÄ-Nr. 5090 wird teilweise vertreten), als Zuschlag für die digitale Ausführung wird die GOÄ-Nr. 5298 abgerechnet.
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