01.05.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Gericht erkennt medizinische Notwendigkeit der Implantatversorgung an
| Wird anstelle der günstigeren Brückenversorgung eine teurere Implantatversorgung gewählt, so bekommt der Patient regelmäßig Probleme mit seiner privaten Krankenversicherung, wenn er die Behandlung in vollem Umfang erstattet haben möchte. Die Versicherer sehen sich nur dann in der vollständigen Leistungspflicht, wenn die Versorgung medizinisch notwendig ist - und gerade dieses wird regelmäßig bestritten. Jüngst scheiterte allerdings eine Privatversicherung mit ihrer restriktiven Erstattungspraxis: Das Landgericht Saarbrücken erkannte die medizinische Notwendigkeit der Implantatversorgung an und gab der Klage eines Privatpatienten gegen seine Versicherung, die eine Brückenversorgung für medizinisch gleichwertig hielt, statt (Urteil vom 5.12.2001, Az: 12 O 319/99). |
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