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  • 31.05.2011 | Privatliquidation

    GOZ-Referentenentwurf: Honorarzuwachs noch niedriger als prognostiziert?

    Die Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft (ZAeG) in Düsseldorf hat den Referentenentwurf zur neuen GOZ anhand der im letzten Jahr online eingereichten Rechnungen auf seine wirtschaftlichen Auswirkungen hin verprobt. Die Statistik umfasst immerhin 297.638 Rechnungen aus 2010 mit einem Abrechnungsvolumen von mehr als 68 Mio. Euro. Auch GOZ-Rechnungen für Kassenpatienten sind enthalten. Damit bildet sie das tatsächliche Abrechnungsgeschehen in großem Umfang ab.  

     

    Die bisher angenommene Honorarsteigerung von sechs Prozent kann die ZAeG mit dieser Statistik nicht bestätigen. Im Vergleich der Gebühren zum 2,3-fachen Satz bei der GOZ‘88 zum ebenfalls 2,3-fachen Satz beim Referentenentwurf ergibt sich in der Summe über alle abgerechneten Leistungen ein moderater Honorarzuwachs von nur 3,24 Prozent. Beim Vergleich der Gebühr zum jeweils für die Position im Durchschnitt berechneten Faktor in der GOZ‘88 zur jetzt festgelegten Durchschnittsgebühr von 2,3 beim Referentenentwurf ergibt sich in der Summe über alle abgerechneten Leistungen sogar ein Honorarverlust von 4,53 Prozent.  

     

    Nachfolgend die Aufgliederung nach den einzelnen Leistungsbereichen: