01.01.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Muss GOZ-Nr. 800 berechnet werden, um Leistungen der Funktionsanalyse berechnen zu können?
| Frage: „Privatversicherer und Beihilfestellen erstatten keine Leistungen zur Funktionsanalyse im Rahmen von Zahnersatz ohne vorhergehende Berechnung der GOZ-Nr. 800. Unserer Ansicht nach ist die Befunderhebung aus zahnmedizinischer Sicht jedoch nicht notwendig und verursacht zusätzlich nicht unerhebliche Kosten. Mit welchen Argumenten kann der Auffassung der Beihilfestellen begegnet werden?“ |
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